Unterrichtsbedingungen:
Der Unterricht findet in der Regel in Halbjahreskursen mit einer wöchentlichen Unterrichtseinheit
in den Räumen der Musikschule Allegro statt. Das Unterrichtsjahr teilt sich wie folgt:
I. Semester: 01.Februar - 31. Juli
II. Semester: 01. August - 31. Januar.
Ein Semester beinhaltet im Durchschnitt 20 Unterrichtseinheiten (40 Unterrichtswochen/Jahr).
Während der Schulferien der allgemeinbildenden Schulen Schleswig-Holsteins
und an den gesetzlichen Feiertagen ruht der Unterricht.
Die ersten vier Unterrichtseinheiten gelten als Probezeit, nach deren Ablauf der Vertrag
fristlos gekündigt werden kann.Der Probemonat wird in Höhe von vier Unterrichtseinheiten
(Semesterentgelt / 20 x 4) in Rechnung gestellt.
Die Gestaltung des Unterrichts liegt im Ermessen der Lehrkraft.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft.
Versäumt ein Teilnehmer den Unterricht, so hat er keinen Anspruch auf die verlorene Stunde.
Ist die Lehrkraft verhindert, wird in der Regel ein Ersatztermin benannt.
Der Einstieg in das laufende Halbjahr ist jederzeit möglich, wobei sich die Höhe des
Semesterentgelts anteilig nach der Anzahl der verbleibenden Unterrichtswochen berechnet.
Eine Kündigung ist zum Ende eines Semesters unter Wahrung einer
einmonatigen Kündigungsfrist möglich und bedarf der Schriftform.
Erfolgt keine Kündigung zum Semesterende, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend
um weitere sechs Monate.
Das Unterrichtsentgelt ist im Voraus zum Beginn eines Zahlungszeitraumes fällig und wird
ohne gesonderte Rechnungsstellung per Lastschriftverfahren in monatlichen Raten von der
Musikschule Allegro abgebucht.